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Steuerfall Gutschrift und Storno: korrigiert wird, was korrigiert wurde.

Ein Storno hebt eine Rechnung auf, eine Gutschrift korrigiert einen Teil davon, und eine Erstattung bewegt Geld. Das Plugin hält die drei auseinander und bucht jeden aus seinem eigenen Beleg.

Storno

Als Generalumkehr in Feld 118 - dieselben Konten auf derselben Seite, DATEV zieht den Betrag dort ab - oder als Seitenwechsel, Haben statt Soll. Ab Werk ist es die Generalumkehr; deine Kanzlei gibt vor, was sie annimmt.

Gutschrift

Eine Gutschrift ist kein Storno: Sie bucht ihre eigenen Positionen in umgekehrter Richtung, „Erlöse an Debitor“, mit ihrer Nummer im Belegfeld.

Erstattung

Die Auszahlung bucht nur mit eingeschaltetem Zahlungsexport und nur, wenn in Shopware wirklich erstattet wurde - datiert auf diesen Tag, mit Nummer und Betrag der Gutschrift oder des Stornos.

Drei Vorgänge im Vergleich.

Jeder Reiter zeigt einen eigenen Fall zur gleichen Beispielrechnung.

Storno

Ausgangsrechnung119,00 €

RE-2026-0042

Belegkorrektur

Vollstorno

119,00 €
Ergebnis

Rechnung aufgehoben

Der volle Rechnungsbetrag wird in diesem Beispiel mit Generalumkehr korrigiert.

Gutschrift

Ausgangsrechnung119,00 €

RE-2026-0042

Belegkorrektur

Teilgutschrift

23,80 €
Ergebnis

Teilbetrag korrigiert

Die Gutschrift mindert den Rechnungsbetrag um 23,80 €. Eine Auszahlung ist damit noch nicht erfolgt.

Rückzahlung

Ausgangsrechnung119,00 €

RE-2026-0042

Zahlung nach Vollstorno

Vollständig erstattet

119,00 €
Ergebnis

Geld zurückgezahlt

Die bereits bezahlte Rechnung wurde vollständig storniert und in Shopware vollständig erstattet. Bei aktivem Zahlungsexport wird die Auszahlung zum Erstattungstag gebucht.

Beispielwerte. Der Rückzahlungsfall zeigt eine vollständige Erstattung nach Vollstorno. Teilerstattungen werden vom Plugin nicht als Auszahlung exportiert.

Blockiert statt geraten

Wenn sich eine Korrektur nicht ableiten lässt.

Manche Folgen von Belegen lassen sich aus den Bestelldaten nicht eindeutig lesen. Dann hält der Beleg an, statt eine Buchung zu erfinden. Je Bestellung bucht der Export genau einen Korrekturbeleg.

  • eine zweite Rechnung zu einer Bestellung, deren erste schon exportiert und nicht nachweislich storniert ist
  • eine weitere Gutschrift oder ein weiteres Storno, nachdem eine Korrektur derselben Bestellung schon exportiert wurde
  • mehrere Gutschriften oder Stornos zu einer Bestellung - sie würden denselben Umsatz doppelt mindern
  • eine Gutschrift, die auf eine schon durch eine spätere ersetzte Rechnung verweist

Solange ein Beleg anhält, schreibt der Lauf keine Datei: die Bestellung vom Export ausschließen (Zusatzfeld „Von DATEV-Export ausschließen“) und den Beleg von Hand buchen lassen. Soll eine exportierte Rechnung ersetzt werden, zuerst ein Storno zu ihr anlegen - eine Gutschrift gibt die neue Rechnung nicht frei.

Gut zu wissen

Worauf es bei Korrekturen ankommt.

  • Für einen Teilbetrag ist die Gutschrift der richtige Beleg: Ein Storno bucht in Shopware immer den vollen Auftrag zurück.
  • Ein Storno muss die Rechnung, die es aufhebt, in voller Höhe aufheben - auch wenn sie schon in einem früheren Lauf exportiert wurde. Wurde die Bestellung zwischen Rechnung und Storno geändert, hält der Lauf an. Die Neurechnung darf einen anderen Betrag haben.
  • Eine Gutschrift zu einer Bestellung mit Ware und elektronischer Leistung, deren Anteile auf verschiedene Konten gehören, lässt sich nicht sicher aufteilen - dann hält der Beleg an und muss von Hand gebucht werden.
  • Eine Erstattung ohne Gutschrift oder Storno mindert keinen Umsatz; der Lauf bucht dann keine Auszahlung und nennt die Bestellung. Die Auszahlung einer Teilerstattung bucht er nicht, weil Shopware ihren Betrag nicht kennt.
Fragen

Was dazu gefragt wird.

Was passiert, wenn eine schon exportierte Rechnung später storniert wird?

Der Lauf des Monats, in den das Storno fällt, bucht es als eigene Buchung mit eigener Nummer; die exportierte Rechnung bleibt unangetastet. Bei Ist-Versteuerung zählt der Tag der Erstattung, ohne Erstattung das Datum des Stornos; OSS und EU-Geschäftskunden buchen immer zum Belegdatum.

Welche Belegnummer trägt eine Gutschrift?

Ihre eigene: die Nummer des Gutschrift- oder Storno-Belegs aus dem Shop, in Belegfeld 1. Belegfeld 2 bleibt bewusst leer, weil es bei OPOS-Mandanten eine feste Bedeutung hat.

Die anderen Steuerfälle

OSS

Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.

Ist-Versteuerung

Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.

Kleinunternehmer

Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.

EU-Geschäftskunden

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.

Drittland

Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.

Fremdwährung

Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.