Storno
Als Generalumkehr in Feld 118 - dieselben Konten auf derselben Seite, DATEV zieht den Betrag dort ab - oder als Seitenwechsel, Haben statt Soll. Ab Werk ist es die Generalumkehr; deine Kanzlei gibt vor, was sie annimmt.
Ein Storno hebt eine Rechnung auf, eine Gutschrift korrigiert einen Teil davon, und eine Erstattung bewegt Geld. Das Plugin hält die drei auseinander und bucht jeden aus seinem eigenen Beleg.
Als Generalumkehr in Feld 118 - dieselben Konten auf derselben Seite, DATEV zieht den Betrag dort ab - oder als Seitenwechsel, Haben statt Soll. Ab Werk ist es die Generalumkehr; deine Kanzlei gibt vor, was sie annimmt.
Eine Gutschrift ist kein Storno: Sie bucht ihre eigenen Positionen in umgekehrter Richtung, „Erlöse an Debitor“, mit ihrer Nummer im Belegfeld.
Die Auszahlung bucht nur mit eingeschaltetem Zahlungsexport und nur, wenn in Shopware wirklich erstattet wurde - datiert auf diesen Tag, mit Nummer und Betrag der Gutschrift oder des Stornos.
Jeder Reiter zeigt einen eigenen Fall zur gleichen Beispielrechnung.
RE-2026-0042
Der volle Rechnungsbetrag wird in diesem Beispiel mit Generalumkehr korrigiert.
RE-2026-0042
Die Gutschrift mindert den Rechnungsbetrag um 23,80 €. Eine Auszahlung ist damit noch nicht erfolgt.
RE-2026-0042
Die bereits bezahlte Rechnung wurde vollständig storniert und in Shopware vollständig erstattet. Bei aktivem Zahlungsexport wird die Auszahlung zum Erstattungstag gebucht.
Beispielwerte. Der Rückzahlungsfall zeigt eine vollständige Erstattung nach Vollstorno. Teilerstattungen werden vom Plugin nicht als Auszahlung exportiert.
Manche Folgen von Belegen lassen sich aus den Bestelldaten nicht eindeutig lesen. Dann hält der Beleg an, statt eine Buchung zu erfinden. Je Bestellung bucht der Export genau einen Korrekturbeleg.
Solange ein Beleg anhält, schreibt der Lauf keine Datei: die Bestellung vom Export ausschließen (Zusatzfeld „Von DATEV-Export ausschließen“) und den Beleg von Hand buchen lassen. Soll eine exportierte Rechnung ersetzt werden, zuerst ein Storno zu ihr anlegen - eine Gutschrift gibt die neue Rechnung nicht frei.
Der Lauf des Monats, in den das Storno fällt, bucht es als eigene Buchung mit eigener Nummer; die exportierte Rechnung bleibt unangetastet. Bei Ist-Versteuerung zählt der Tag der Erstattung, ohne Erstattung das Datum des Stornos; OSS und EU-Geschäftskunden buchen immer zum Belegdatum.
Ihre eigene: die Nummer des Gutschrift- oder Storno-Belegs aus dem Shop, in Belegfeld 1. Belegfeld 2 bleibt bewusst leer, weil es bei OPOS-Mandanten eine feste Bedeutung hat.
Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.
Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.
Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.
Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.
Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.