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Steuerfall Drittland: steuerfrei ausgeführt, Abweichungen im Bericht.

Eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU ist als Ausfuhr steuerfrei. Was davon abweicht - eine Rechnung mit deutscher Steuer, ein fremder Steuersatz, Nordirland - bucht der Export nicht still mit, sondern benennt es.

Die Konten

Ware und Leistung, jeweils eigen.

ZweckSKR03SKR04Steuer
Ausfuhr von Waren81204120steuerfrei, § 4 Nr. 1a UStG
Elektronische Leistung ins Drittland83384338Leistungsort im Drittland

Als Leistung zählt, was in Shopware den Produkttyp digital hat; eine Beratung, die als physisches Produkt verkauft wird, bucht als Ware. Hinterlegt die Kanzlei am Mandanten kein eigenes Konto, bucht der Export auf diese Standardkonten und nennt das im Prüfbericht als Hinweis.

Mit deutscher Steuer

Weist die Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, ist sie geschuldet: ohne Ausfuhrnachweis ohnehin, sonst bis die Rechnung berichtigt ist (§ 6 Abs. 4, § 14c UStG). Der Beleg bucht wie ein Inlandsverkauf, und der Lauf warnt je Beleg.

Mit fremdem Satz

Ein Steuersatz, den Deutschland nicht kennt, etwa 8,1 % in die Schweiz, hat kein Konto, das stimmt. Der Beleg hält an und nennt den Satz.

Großbritannien und Nordirland

Großbritannien gilt als Drittland. Nordirland bleibt für Waren EU-Umsatzsteuergebiet; diese Trennung bildet der Export nicht ab. Trägt die Lieferadresse das Bundesland Nordirland, bucht er wie nach Großbritannien und nennt die Bestellung im Prüfbericht als Hinweis - mit der Kanzlei klären. Ein eigenes Land mit dem Code XI hält an. An der Postleitzahl allein erkennt er Nordirland nicht.

Wenn das Land nicht eindeutig ist

Ohne klares Lieferland kein Steuerfall.

Das Lieferland entscheidet zwischen Inland, EU und Drittland. Steht es nicht fest, hält der Beleg an, statt einen Fall zu raten.

Kein Land

Lässt sich das Land einer Lieferung nicht bestimmen, hält der Beleg an - geprüft wird jede Lieferung, nicht nur die erste. Hat eine Bestellung keine Lieferung, etwa nur Downloads, zählt das Land der Rechnungsadresse.

Mehrere Lieferländer

Geht eine Bestellung in mehrere Länder, ist der Steuerfall nicht eindeutig; der Beleg hält an.

Platzhalter-Codes

Codes aus dem privaten ISO-Bereich wie AA oder ZZ sind Testdaten, kein Drittland. Der Beleg hält an.

Hält ein Beleg an, schreibt der Lauf keine Datei. Wer den Rest des Monats sofort braucht, schließt die Bestellung vom Export aus und lässt den einen Beleg von Hand buchen.

Fragen

Was dazu gefragt wird.

Behält die Warenausfuhr bei Ist-Versteuerung das Zahldatum?

Ja. Anders als OSS und EU-Geschäftskunden bleibt die Warenausfuhr auf dem Zahldatum; mit Zahlungsexport trägt ihre Zahlungszeile den Schlüssel 173. Leistungen ins Drittland gehören eigentlich in den Monat der Rechnung - der Export datiert sie mit dem Beleg auf den Zahltag und nennt das im Prüfbericht als Hinweis.

Sind Bestellungen in die Schweiz Ausfuhren?

Die Schweiz liegt außerhalb der EU: Eine steuerfreie Lieferung dorthin bucht als Ausfuhr auf 8120 oder 4120. Ob sich dein Shop in der Schweiz registrieren muss, klärt deine Kanzlei. Trägt die Bestellung Schweizer Steuer, weil dein Shop dort registriert ist, hält sie an.

Die anderen Steuerfälle

OSS

Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.

Ist-Versteuerung

Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.

Kleinunternehmer

Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.

EU-Geschäftskunden

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.

Fremdwährung

Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.