Mit deutscher Steuer
Weist die Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, ist sie geschuldet: ohne Ausfuhrnachweis ohnehin, sonst bis die Rechnung berichtigt ist (§ 6 Abs. 4, § 14c UStG). Der Beleg bucht wie ein Inlandsverkauf, und der Lauf warnt je Beleg.
Eine Lieferung in ein Land außerhalb der EU ist als Ausfuhr steuerfrei. Was davon abweicht - eine Rechnung mit deutscher Steuer, ein fremder Steuersatz, Nordirland - bucht der Export nicht still mit, sondern benennt es.
| Zweck | SKR03 | SKR04 | Steuer |
|---|---|---|---|
| Ausfuhr von Waren | 8120 | 4120 | steuerfrei, § 4 Nr. 1a UStG |
| Elektronische Leistung ins Drittland | 8338 | 4338 | Leistungsort im Drittland |
Als Leistung zählt, was in Shopware den Produkttyp digital hat; eine Beratung, die als physisches Produkt verkauft wird, bucht als Ware. Hinterlegt die Kanzlei am Mandanten kein eigenes Konto, bucht der Export auf diese Standardkonten und nennt das im Prüfbericht als Hinweis.
Weist die Rechnung deutsche Umsatzsteuer aus, ist sie geschuldet: ohne Ausfuhrnachweis ohnehin, sonst bis die Rechnung berichtigt ist (§ 6 Abs. 4, § 14c UStG). Der Beleg bucht wie ein Inlandsverkauf, und der Lauf warnt je Beleg.
Ein Steuersatz, den Deutschland nicht kennt, etwa 8,1 % in die Schweiz, hat kein Konto, das stimmt. Der Beleg hält an und nennt den Satz.
Großbritannien gilt als Drittland. Nordirland bleibt für Waren EU-Umsatzsteuergebiet; diese Trennung bildet der Export nicht ab. Trägt die Lieferadresse das Bundesland Nordirland, bucht er wie nach Großbritannien und nennt die Bestellung im Prüfbericht als Hinweis - mit der Kanzlei klären. Ein eigenes Land mit dem Code XI hält an. An der Postleitzahl allein erkennt er Nordirland nicht.
Das Lieferland entscheidet zwischen Inland, EU und Drittland. Steht es nicht fest, hält der Beleg an, statt einen Fall zu raten.
Lässt sich das Land einer Lieferung nicht bestimmen, hält der Beleg an - geprüft wird jede Lieferung, nicht nur die erste. Hat eine Bestellung keine Lieferung, etwa nur Downloads, zählt das Land der Rechnungsadresse.
Geht eine Bestellung in mehrere Länder, ist der Steuerfall nicht eindeutig; der Beleg hält an.
Codes aus dem privaten ISO-Bereich wie AA oder ZZ sind Testdaten, kein Drittland. Der Beleg hält an.
Hält ein Beleg an, schreibt der Lauf keine Datei. Wer den Rest des Monats sofort braucht, schließt die Bestellung vom Export aus und lässt den einen Beleg von Hand buchen.
Ja. Anders als OSS und EU-Geschäftskunden bleibt die Warenausfuhr auf dem Zahldatum; mit Zahlungsexport trägt ihre Zahlungszeile den Schlüssel 173. Leistungen ins Drittland gehören eigentlich in den Monat der Rechnung - der Export datiert sie mit dem Beleg auf den Zahltag und nennt das im Prüfbericht als Hinweis.
Die Schweiz liegt außerhalb der EU: Eine steuerfreie Lieferung dorthin bucht als Ausfuhr auf 8120 oder 4120. Ob sich dein Shop in der Schweiz registrieren muss, klärt deine Kanzlei. Trägt die Bestellung Schweizer Steuer, weil dein Shop dort registriert ist, hält sie an.
Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.
Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.
Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.
Generalumkehr oder Seitenwechsel, Gutschrift, Storno und die echte Erstattung.
Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.