Steuerfrei im Inland
Kleinunternehmer, eine andere Befreiung oder ein Versehen - der Beleg allein sagt es nicht. Der Prüfbericht zeigt zwei Wege: den Kleinunternehmer-Schalter oder die Klärung mit der Kanzlei.
Maßgeblich ist, was die Bestellung selbst sagt - ist sie besteuert oder steuerfrei, wohin geht sie, trägt sie eine USt-ID - und was am Mandanten eingestellt ist: OSS und Kleinunternehmer. Daraus folgen Erlöskonto und Steuerschlüssel. Was sich aus dem Beleg allein nicht buchen lässt, meldet der Export, statt zu raten.
Die Standardkonten des Plugins, je Kontenrahmen getrennt. Deine Kanzlei kann jedes davon am Mandanten überschreiben.
| Zweck | SKR03 | SKR04 | Steuer |
|---|---|---|---|
| Erlöse 19 % | 8400 | 4400 | Automatikkonto |
| Erlöse 7 % | 8300 | 4300 | Automatikkonto |
| Innergemeinschaftliche Lieferung | 8125 | 4125 | steuerfrei, § 4 Nr. 1b UStG |
| Elektronische Leistung an EU-Unternehmen | 8336 | 4336 | Reverse-Charge, § 3a Abs. 2 UStG |
| Ausfuhr ins Drittland | 8120 | 4120 | steuerfrei, § 4 Nr. 1a UStG |
| Elektronische Leistung ins Drittland | 8338 | 4338 | im Inland nicht steuerbar |
| Kleinunternehmer | 8192 | 4184 | § 19 UStG, ohne Schlüssel |
| OSS-Sammelkonto Waren | 8320 | 4320 | Schlüssel 240, Land und Satz je Zeile |
| OSS-Sammelkonto elektronische Leistungen | 8331 | 4331 | Schlüssel 280, Land und Satz je Zeile |
Die Nummern gelten für vierstellige Sachkonten. Bei längeren wachsen sie mit, wie DATEV den Kontenrahmen erweitert: Aus 8400 wird bei fünf Stellen 84000. Als elektronische Leistung zählt, was in Shopware den Produkttyp digital hat.
Eine geratene Buchung landet beim Steuerberater und fällt erst dort auf. Deshalb hält der Export bei diesen Fällen an und sagt im Prüfbericht, welcher Beleg es ist und was zu tun ist.
Kleinunternehmer, eine andere Befreiung oder ein Versehen - der Beleg allein sagt es nicht. Der Prüfbericht zeigt zwei Wege: den Kleinunternehmer-Schalter oder die Klärung mit der Kanzlei.
Ohne USt-ID, deren Länderkennung zum Lieferland passt, ist eine steuerfreie EU-Lieferung weder Reverse-Charge noch Inland.
Ein Satz, den Deutschland nicht kennt - in die EU ohne eingeschaltetes OSS oder ins Drittland. Dafür gibt es kein Konto, das stimmt.
Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.
Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.
Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.
Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.
Generalumkehr oder Seitenwechsel, Gutschrift, Storno und die echte Erstattung.
Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.