DATEV-Export
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Steuerfälle Jede Bestellung genau einem Steuerfall.

Maßgeblich ist, was die Bestellung selbst sagt - ist sie besteuert oder steuerfrei, wohin geht sie, trägt sie eine USt-ID - und was am Mandanten eingestellt ist: OSS und Kleinunternehmer. Daraus folgen Erlöskonto und Steuerschlüssel. Was sich aus dem Beleg allein nicht buchen lässt, meldet der Export, statt zu raten.

Die Zuordnung

Welcher Fall welches Konto bekommt.

Die Standardkonten des Plugins, je Kontenrahmen getrennt. Deine Kanzlei kann jedes davon am Mandanten überschreiben.

ZweckSKR03SKR04Steuer
Erlöse 19 %84004400Automatikkonto
Erlöse 7 %83004300Automatikkonto
Innergemeinschaftliche Lieferung81254125steuerfrei, § 4 Nr. 1b UStG
Elektronische Leistung an EU-Unternehmen83364336Reverse-Charge, § 3a Abs. 2 UStG
Ausfuhr ins Drittland81204120steuerfrei, § 4 Nr. 1a UStG
Elektronische Leistung ins Drittland83384338im Inland nicht steuerbar
Kleinunternehmer81924184§ 19 UStG, ohne Schlüssel
OSS-Sammelkonto Waren83204320Schlüssel 240, Land und Satz je Zeile
OSS-Sammelkonto elektronische Leistungen83314331Schlüssel 280, Land und Satz je Zeile

Die Nummern gelten für vierstellige Sachkonten. Bei längeren wachsen sie mit, wie DATEV den Kontenrahmen erweitert: Aus 8400 wird bei fünf Stellen 84000. Als elektronische Leistung zählt, was in Shopware den Produkttyp digital hat.

Nicht geraten

Was der Export meldet, statt zu buchen.

Eine geratene Buchung landet beim Steuerberater und fällt erst dort auf. Deshalb hält der Export bei diesen Fällen an und sagt im Prüfbericht, welcher Beleg es ist und was zu tun ist.

Steuerfrei im Inland

Kleinunternehmer, eine andere Befreiung oder ein Versehen - der Beleg allein sagt es nicht. Der Prüfbericht zeigt zwei Wege: den Kleinunternehmer-Schalter oder die Klärung mit der Kanzlei.

Steuerfrei in die EU ohne passende USt-ID

Ohne USt-ID, deren Länderkennung zum Lieferland passt, ist eine steuerfreie EU-Lieferung weder Reverse-Charge noch Inland.

Ein fremder Steuersatz

Ein Satz, den Deutschland nicht kennt - in die EU ohne eingeschaltetes OSS oder ins Drittland. Dafür gibt es kein Konto, das stimmt.

Die Steuerfälle im Einzelnen

OSS

Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.

Ist-Versteuerung

Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.

Kleinunternehmer

Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.

EU-Geschäftskunden

Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.

Drittland

Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.

Fremdwährung

Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.