Die Systemwährung ist Euro
Der Export setzt voraus, dass die Systemwährung des Shops Euro ist. Ist sie es nicht, hält jeder Lauf an und sagt es - bevor eine Datei entsteht, deren Beträge nicht stimmen.
Verkauft dein Shop in Franken, Pfund oder Kronen, bleibt die Rechnung in dieser Währung. Die Buchung trägt beides: den Umsatz der Rechnung und den Betrag in Euro, mit dem Kurs dazwischen.
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| Feld 1 und 3 | Umsatz und WKZ Umsatz: der Betrag der Rechnung in ihrer Währung, zum Beispiel CHF |
| Feld 4 | Kurs: der Kurs, den Shopware mit der Bestellung gespeichert hat, mit sechs Nachkommastellen |
| Feld 5 und 6 | Basis-Umsatz und WKZ Basis-Umsatz: derselbe Betrag in Euro |
Liegt die Rechnung in Euro vor, bleiben Feld 3 bis 6 leer.
Der Export setzt voraus, dass die Systemwährung des Shops Euro ist. Ist sie es nicht, hält jeder Lauf an und sagt es - bevor eine Datei entsteht, deren Beträge nicht stimmen.
Ein Kurs wie 0,830000 ist zulässig: Die Importvorgabe von DATEV verbietet nur die Null (Dok. 1003221), und DATEVs eigene Musterdatei schreibt genau solche Kurse. Eine Bestellung in Fremdwährung ohne gültigen Kurs hält an.
Feld 4 nimmt höchstens vier Vorkommastellen; nach dem Komma rundet der Export auf sechs Stellen. Kostet ein Euro 10.000 Einheiten der Währung oder mehr, oder ergibt der Kurs gerundet null, hält der Lauf an.
Währung, Kurs und Basis-Umsatz gehören zusammen. Fehlt eines davon, hält der Lauf an.
Das Währungskennzeichen muss aus drei Buchstaben bestehen wie der ISO-Code; eine selbst angelegte Währung mit anderem Kürzel hält an.
Die Kontrollsumme des Stapels und die Auswertung rechnen mit dem Euro-Betrag jeder Zeile.
Der, den Shopware mit der Bestellung gespeichert hat - kein Tageskurs vom Exporttag. So passt die Buchung zur Rechnung, die der Kunde bekommen hat. Auch Zahlung und Erstattung rechnet der Export mit diesem Kurs um, damit der Debitor in Euro aufgeht; eine Kursdifferenz bucht er nicht.
Ja. Die Regeln greifen nach Mandant, Verkaufskanal, Zahlungsart, Lieferland und Steuersatz - immer nach dem Steuersatz, nie nach dem Kurs.
Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.
Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.
Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.
Innergemeinschaftliche Lieferung und Reverse-Charge an Firmen mit USt-ID.
Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.
Generalumkehr oder Seitenwechsel, Gutschrift, Storno und die echte Erstattung.