USt-ID in Feld 40
Die USt-ID des Kunden geht bei Ware und Leistung in Feld 40 mit - die Grundlage für die Zusammenfassende Meldung.
Verkaufst du steuerfrei an Firmen in anderen EU-Ländern, gehört jede dieser Buchungen in die Umsatzsteuer-Voranmeldung und in die Zusammenfassende Meldung. Dafür braucht DATEV das richtige Konto und die USt-ID des Kunden.
Ein EU-Geschäftskunde ist für den Export eine Bestellung in ein anderes EU-Land, die in Shopware steuerfrei ist und eine USt-ID trägt, deren Länderkennung zum Lieferland passt. Maßgeblich ist die Steuerfreiheit in Shopware: Eine Bestellung mit Umsatzsteuer bucht auch mit USt-ID wie ein Verkauf an Privatkunden in die EU. Geprüft wird die Form der Nummer, nicht ihre Gültigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern.
| Zweck | SKR03 | SKR04 | Steuer |
|---|---|---|---|
| Waren: innergemeinschaftliche Lieferung | 8125 | 4125 | § 4 Nr. 1b UStG, speist UStVA und ZM |
| Elektronische Leistung: Reverse-Charge | 8336 | 4336 | § 3a Abs. 2 UStG, eigene ZM-Kategorie |
Als Leistung zählt, was in Shopware den Produkttyp digital hat; eine Beratung, die als physisches Produkt verkauft wird, bucht als Ware. Hinterlegt die Kanzlei am Mandanten kein eigenes Konto, bucht der Export auf diese Standardkonten und nennt das im Prüfbericht als Hinweis.
Die USt-ID des Kunden geht bei Ware und Leistung in Feld 40 mit - die Grundlage für die Zusammenfassende Meldung.
Ein gemischter Beleg wird zu getrennten Zeilen auf zwei Konten, die zusammen den Belegwert ergeben; die ZM meldet beide in eigenen Kategorien.
Auch bei Ist-Versteuerung bucht der Export zum Belegdatum: Bei Waren richtet sich die ZM nach der Rechnung (§ 18a Abs. 8 UStG), bei Leistungen nach dem Monat der Leistung - dafür steht das Belegdatum.
In Feld 40 schreibt DATEV Griechenland als EL, in Feld 120 als GR. Der Export hält die beiden Codesysteme auseinander. Eine griechische USt-ID muss deshalb mit EL beginnen; mit GR passt sie nicht zum Lieferland, und der Beleg hält an.
Unter § 19 gibt es keine innergemeinschaftliche Lieferung: jeder steuerfreie Verkauf bucht auf das §-19-Konto, auch mit USt-ID.
Fehlt die USt-ID oder passt ihre Länderkennung nicht zum Lieferland, ist die Bestellung weder Reverse-Charge noch Inlandsverkauf. Der Beleg hält an, und der Prüfbericht nennt ihn - eine geratene Buchung landete sonst in der Zusammenfassenden Meldung. Bis dahin schreibt der Lauf keine Datei; wer den Rest des Monats sofort braucht, schließt die Bestellung vom Export aus und lässt den einen Beleg von Hand buchen.
Nein. Der Export prüft die Form der Nummer und ob ihre Länderkennung zum Lieferland passt. Ob sie gültig ist, bestätigt die Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern - die ersetzt der Export nicht.
Konto je Bestimmungsland oder Sammelkonto mit Steuerschlüssel; dazu die Lieferschwelle.
Gebucht zum echten Zahldatum, mit Zahlungen und Erstattungen; OSS und EU-Geschäftskunden zum Rechnungsdatum.
Umsätze nach § 19 UStG ohne Steuer und ohne Steuerschlüssel.
Steuerfreie Ausfuhr, besteuerte Drittlandslieferung und der Sonderfall Nordirland.
Generalumkehr oder Seitenwechsel, Gutschrift, Storno und die echte Erstattung.
Umsatz in der Belegwährung, Kurs und Basis-Umsatz in Euro.